Hinweis auf Ruhezeiten
ich möchte darauf hinweisen, dass auch in diesem Jahr die gesetzlich einzuhaltenden Ruhezeiten ihre Gültigkeit behalten haben. Demnach ist der Betrieb von Rasenmähern, Motorkettensägen, Bohrgeräten, Vertikutierern u. ä. nur an Werktagen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr zulässig. Die Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr weiterlesen…