Räum- und Streupflicht bei Schnee und Glätte
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, aus gegebenem Anlass möchte ich nochmals auf einige Dinge im Zusammenhang mit der Räum- und Streupflicht hinweisen: Die Ortsgemeinde hat durch Satzung auf der Grundlage des Landesstraßengesetzes die Schneeräumung und das Bestreuen der Straßen und Gehwege bei Glätte (Winterdienst) übertragen. Diese Verpflichtung richtet sich an alle Eigentümer oder Besitzer von bebauten und unbebauten weiterlesen…