Informationen zur Aufhebung der Bebauungspläne „Vor der Dell II“

In seiner Sitzung am 2. Dezember 2020 hat der Ortsgemeinderat die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für die Bebauungspläne „Vor der Dell II“ beschlossen. Darüber hinaus beschloss er eine Satzung zur Sicherung der Bauleitplanung im Geltungsbereich der Bebauungspläne (Veränderungssperre). Am 11. Dezember 2020 wurde die Satzung über die Veränderungssperre im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde (VG) veröffentlicht. Mit dem Tag der Bekanntmachung trat die Veränderungssperre in Kraft. Diese gilt 2 Jahre.
Zu Beginn des Jahres 2021 wurde das Ingenieurbüro ISU im Zusammenhang mit der Aufhebung des Bebauungsplans mit der Erstellung eines Entwurfs für eine Begründung sowie eines Umweltberichts beauftragt. Unter Berücksichtigung dieser Unterlagen hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 9. Juni 2021 den Vorentwurf für die Aufhebung der Bebauungspläne gebilligt und die Bauabteilung der VG beauftragt, das erforderliche Verfahren durchzuführen. Am 1. Juli 2022 wurde das vorgezogene Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl im Mitteilungsblatt der VG als auch auf unserer Homepage veröffentlicht. Die entsprechenden Unterlagen lagen bis zum 27. August 2021 für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurde die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Abwägungstabelle zusammengefasst und den Ratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben. In seiner Sitzung am 24. November 2021 hat der Ortsgemeinderat die Abwägung zu den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren und die 2. Billigung des Bebauungsplanentwurfes für das Offenlegungsverfahren beschlossen. Auf der Grundlage der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat wurde der Bebauungsplanentwurf zur Aufhebung der Bebauungspläne „Vor der Dell II“ mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Fachbeitrag Naturschutz in der Zeit vom 21. Februar bis 22. März 2022 bei der VG ausgelegt. Stellungnahmen waren bis zum Ablauf der Auslegungsfrist möglich. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und um eine hinreichende Begründung für die Aufhebung der Bebauungspläne zu verfassen, hat sich die Ortsgemeinde in Abstimmung mit der VG Anfang Juli 2022 dazu entschieden, das Ingenieurbüro ISU mit einer weiteren Untersuchung der örtlichen Biotopstrukturen im Bereich der Bebauungspläne zu beauftragen. Der Untersuchungsbericht liegt noch nicht vor. Nach Eingang des Berichts und der erforderlichen Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Offenlegungsverfahren werden wir zu gegebener Zeit die Aufhebung der Bebauungspläne wieder auf die Tagesordnung der Ortsgemeinderatssitzungen setzen. Vorrangiges Ziel ist es, dass die Aufhebung der Bebauungspläne noch in diesem Jahr rechtskräftig wird. Dann wäre auch die Geltungsdauer der Veränderungssperre hinfällig. Sollte das Verfahren bis zum Ende der Geltungsdauer der Veränderungssperre noch nicht beendet sein, wird sich der Ortsgemeinderat rechtzeitig mit einer Verlängerung der Geltungsdauer beschäftigen. Nähere Einzelheiten und Ausführungen zur Aufhebung der Bebauungspläne sind den Bekanntmachungen und Niederschriften zu entnehmen. Bei Fragen sprechen Sie mich gerne an.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schüller
Ortsbürgermeister