Aufruf zur Einebnung bei Ablauf der Ruhefrist bzw. der Nutzungszeit für Gräber

Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Dockweiler ist die vorgeschriebene 30-jährige Ruhefrist für Erdbestattungen und 20-jährige Ruhefrist für Urnen für die Beisetzungen der Jahre 1946 bis 1990 abgelaufen.
Nach § 24 (2) der Friedhofsatzung sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen.

Die Angehörigen der in den abgelaufenen Gräbern Bestatteten werden freundlichst gebeten, die Gräber bis spätestens zum 31. Dezember 2022 vollständig abzuräumen, einschließlich der Bepflanzung sowie der Entfernung von Grabsteinen, Kreuzen, Umrandungen und Fundamenten. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden müssen, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

Im Nachgang zum öffentlichen Aufruf zur Einebnung von Grabstätten nach Ablauf der Ruhefrist möchte ich noch darauf hinweisen, dass vorzeitige Grabeinebnungen grundsätzlich der Zustimmung der Ortsgemeinde bedürfen.

Ralf Schüller
Ortsbürgermeister