Bebauungsplan zur Aufhebung der Bebauungspläne „Vor der Dell II“ – 3. und 4. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan zur Aufhebung der Bebauungspläne „Vor der Dell II“ – 3. und 4. Änderung
Offenlegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Dockweiler hat sich mit den Stellungnahmen aus den Verfahren zur vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden befasst und abwägend beschlossen. Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist die Erhaltung der vorhandenen natürlichen Vegetation. Der Bebauungsplanentwurf wurde gebilligt. Es wurde beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Mit der Durchführung der Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Daun – Referat Verbindliche Bauleitplanung – beauftragt.

Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:

• Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz mit Informationen über das Vorhaben und die umweltrelevanten Wirkfaktoren, Beschreibung der Schutzgüter und Planungsvorgaben, sowie Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen
• DLR Eifel zu den Auswirkungen auf Agrarstruktur und Landeskultur
• SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht zu den immissionsrechtlichen Belangen
• SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz zu wasser- und bodenrechtlichen Belangen
• Deutscher Wetterdienst
• Forstamt Daun zu forstrechtlichen Belangen
• Kreisverwaltung Vulkaneifel

Auf der Grundlage der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat wird der Bebauungsplanentwurf zur Aufhebung der Bebauungspläne „Vor der Dell II“ – 3. und 4. Erweiterung mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Fachbeitrag Naturschutz in der Zeit vom

21. Februar 2022 bis einschließlich 22. März 2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 317, Referat Verbindliche Bauleitplanung, während der Dienststunden und zwar montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Dockweiler deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Im Mitteilungsblatt, Internet sowie durch Aushang an der Tür zum Verwaltungsgebäude wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen trotz Einschränkung im Rathausbetrieb zugänglich sind. Eine Terminvereinbarung ist dazu nicht erforderlich. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Planunterlagen sowie dieser Veröffentlichungstext über die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch im Internet www-daun.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. www.geoportal-rlp.de abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können. Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 22. März 2022 vorzubringen.

Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches ist nachstehend abgedruckt.

Dockweiler, 27.01.2022
Ortsgemeinde Dockweiler

(Ralf Schüller)
Ortsbürgermeister

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