Weitere Verunreinigungen durch Hunde(-kot)

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,

leider hat es zwischenzeitlich auch Beschwerden über Schäden an Gräbern und Verunreinigungen durch Hundekot auf dem Friedhof gegeben. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Mitnahme von Hunden auf dem Friedhofsgelände nur in Ausnahmefällen (z. B. Blindenführhunde) erlaubt ist.

Sollten die Verunreinigungen durch „freilaufende Hunde“ verursacht worden sein, möchte ich die Hundehalter/-innen aus Pietätsgründen eindringlich auf ihre Sorgfaltspflicht verweisen.

Vielen Dank!

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