Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer/- besitzer

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach unserer Satzung sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen und Gehwege (auch Wirtschaftswege!) ragenden Bewuchs zurückzuschneiden oder zu entfernen. Hierzu gehören insbesondere

  • Hecken, die über die Grundstücksgrenze auf Gemeindeflächen ragen,
  • Bäume, deren Äste über die Grundstücksgrenze oder in das Lichtprofil einer Straßenlaterne ragen und
  • der Bewuchs am Bankett der Grundstücksgrenze.

Die meisten Grundstückseigentümer/-besitzer kommen dieser Vorgabe nach. Ich möchte auch die anderen höflichst bitten, dem Folge zu leisten. Vielen Dank!

Ralf Schüller
Ortsbürgermeister