Verbotswidriges Parken in der Ortslage

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmals auf das verbotswidrige Parken auf Gehwegen hinweisen. Sie riskieren zum einen Geldbußen von mindestens 55 Euro bis zu 100 Euro. Zum anderen behindern die abgestellten Fahrzeuge auf den Gehwegen insbesondere ältere und gehbehinderte Mitmenschen sowie Eltern mit Kinderwagen.

Aus Rücksicht auf den eigenen Geldbeutel und Ihre Mitbewohner/-innen sowie die Gäste in unserem Dorf möchte ich (einige wenige) eindringlich bitten, innerhalb der Ortslage nicht auf den Gehwegen zu Parken. Vielen Dank!

Ralf Schüller
Ortsbürgermeister