Hinweis auf Ruhezeiten

ich möchte darauf hinweisen, dass auch in diesem Jahr die gesetzlich einzuhaltenden Ruhezeiten ihre Gültigkeit behalten haben. Demnach ist der Betrieb von Rasenmähern, Motorkettensägen, Bohrgeräten, Vertikutierern u. ä. nur an Werktagen in der Zeit
von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr zulässig.

Die Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr ist Ruhezeit!

Das Betriebsverbot am Mittag (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr) gilt jedoch nicht für Maschinen, die gewerblich genutzt werden.

Darüber hinaus unterliegen Freischneider, Grastrimmer und Laubbläser Sonderregelungen.

Sie dürfen gewerblich und privat nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr eingesetzt werden.
In Industrie- und Gewerbegebieten gelten die Betriebsverbote nicht.

Ich möchte darum bitten, die vorgenannten Ruhezeiten einzuhalten. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schüller
Ortsbürgermeister

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